Auch wenn der Werbeeffekt für alle abgedruckten Sponsoren und Partner groß ist, besteht hier die Gefahr, als Event-Verantwortlicher für Rückfragen nicht erkennbar zu sein.
Weiterhin besteht für die abgedruckten Sponsoren und Partner die Gefahr hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche als scheinbarer Mitveranstalter in Betracht zu kommen.
Eine vertraglich formulierte Transparenzverpflichtung, durch die sichergestellt wird, dass allein der Veranstalter als Verantwortlicher des Events, einer Feier oder sonstigen Veranstaltung auf den Werbeträgern erkennbar bleibt, ist eine Muss für einen verantwortlichen Veranstalter.