Transparenzpflicht auf Werbeträgern

Oft kann der Besucher auf Plakaten, Flyern oder Eintrittskarten neben der Ankündigung des Events nur die aufgereihten Logos der Sponsoren- und Medienpartner, sowie der Eventlocation erkennen. Das heißt aber nicht, dass diese als verantwortlicher Veranstalter gelten sollen.

Auch wenn der Werbeeffekt für alle abgedruckten Sponsoren und Partner groß ist, besteht hier die Gefahr, als Event-Verantwortlicher für Rückfragen nicht erkennbar zu sein.
Weiterhin besteht für die abgedruckten Sponsoren und Partner die Gefahr hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche als scheinbarer Mitveranstalter in Betracht zu kommen.

Daher achten wir besonders darauf, dass keine Irrtümer aus unseren Werbungen transportiert werden. Das gibt Vertrauen auch zu allen mitwirkenden Sponsoren und Partnern.

Eine vertraglich formulierte Transparenzverpflichtung, durch die sichergestellt wird, dass allein der Veranstalter als Verantwortlicher des Events, einer Feier oder sonstigen Veranstaltung auf den Werbeträgern erkennbar bleibt, ist eine Muss für einen verantwortlichen Veranstalter.